Die 65-%-Heizungspflicht ist gefallen – worauf Eigentümer jetzt bei der Feuchte achten müssen
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Die 65-%-Heizungspflicht ist gefallen – worauf Eigentümer jetzt bei der Feuchte achten müssen

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – die viel zitierte 65-%-Erneuerbare-Pflicht ist damit ersatzlos entfallen. Was das für Eigentümer bedeutet, warum jetzt allein die Förderung entscheidet – und warum energetische Modernisierung ohne Bauphysik-Konzept trotzdem zum Schimmelrisiko wird.

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Peak Care Team
15 June 2026

Viele Eigentümer haben ihre Heizungs- und Dämm-Modernisierung wegen eines Stichtags vorgezogen. Diesen Stichtag gibt es nicht mehr. Die Rechtslage hat sich zum 29. Juli 2026 grundlegend geändert – und damit auch die Frage, warum sich eine Sanierung jetzt lohnt.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten (BGBl. Nr. 226 vom 28. Juli 2026) und ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bundestag und Bundesrat hatten es am 10. Juli beschlossen. Damit gilt:

  • Die pauschale 65-%-Erneuerbare-Pflicht für neue Heizungen entfällt ersatzlos.
  • Betriebsverbote für Öl- und Gaskessel sind aufgehoben.
  • An ihre Stelle tritt eine schrittweise „Bio-Treppe" für fossile Heizungen.
  • Die CO₂-Kosten werden zwischen Vermieter und Mieter neu aufgeteilt.

Die kommunale Wärmeplanung läuft davon unberührt weiter: Städte mit über 100.000 Einwohnern mussten ihren Wärmeplan zum 30. Juni 2026 vorlegen, für kleinere Kommunen gilt der 30. Juni 2028. Was wegfällt, ist die starre Kopplung „Wärmeplan liegt vor ⇒ 65 % erneuerbar in jeder neuen Heizung".

Für Eigentümer heißt das: Der gesetzliche Druck ist weg – die wirtschaftliche Rechnung entscheidet jetzt allein. Und die hat sich zum 21. Juli 2026 verschlechtert: Die KfW/BEG-Fördersätze wurden abgesenkt. Wer saniert, tut es künftig, weil die Förderung und die Energiekosten es tragen – nicht, weil ein Gesetz es verlangt. Wer jetzt saniert, gewinnt vor allem eines: Zeit, es richtig zu machen.

Energetische Modernisierung ist sinnvoll – aber sie verändert, wie ein Gebäude funktioniert. Und genau hier entsteht ein Risiko, das viele erst Monate später bemerken.


Der blinde Fleck: Effizienz verändert das Feuchteverhalten

Wer ein Gebäude dichter und effizienter macht – neue Fenster, gedämmte Wände, eine andere Heizungsart – verschiebt den Taupunkt. Vereinfacht gesagt: die Stelle, an der warme, feuchte Innenluft auf eine kühle Fläche trifft und Wasser entstehen lässt, wandert.

Ohne ein abgestimmtes Lüftungs- und Feuchtekonzept sammelt sich diese Feuchtigkeit dort, wo niemand hinsieht: hinter der neuen Dämmung, in Anschlussfugen, in kalten Ecken. Aus einer geförderten, gut gemeinten Modernisierung wird so ein Schimmel- oder Bauschadensfall – mit Kosten, die den Effizienzgewinn schnell auffressen.

Das ist kein Argument gegen die Modernisierung. Es ist ein Argument dafür, sie bauphysikalisch richtig zu machen.


Drei Fragen, die Sie vor der Modernisierung klären sollten

  1. Taupunkt: Wie verändern neue Dämmung und Heizungsart den Taupunkt in Wand und Dach?
  2. Lüftung: Ist die Lüftung auf die jetzt dichtere Gebäudehülle abgestimmt – oder fehlt der kontrollierte Luftwechsel?
  3. Altlasten: Gibt es bereits Feuchtequellen, die nach der Sanierung „eingeschlossen" werden und dann unsichtbar weiterarbeiten?

Wer diese drei Punkte vor Arbeitsbeginn beantwortet, vermeidet die häufigsten Folgeschäden energetischer Sanierungen.


Wie Peak Care begleitet

Peak Care ist kein Heizungsbauer und kein Förderberater. Wir kümmern uns um die bauphysikalische und feuchtetechnische Seite Ihrer Modernisierung:

  • Feuchte- und Taupunkt-Analyse vor Beginn der Arbeiten,
  • Bewertung, wie sich die geplante Maßnahme auf das Feuchteverhalten auswirkt,
  • ein Konzept, das dafür sorgt, dass Ihr Gebäude nach der Sanierung gesünder ist als vorher – nicht anfälliger.

So wird aus der Modernisierung eine echte Wertsteigerung statt eines versteckten Risikos.


Förderfähigkeit, Fristen und rechtliche Vorgaben sind individuell zu prüfen – dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Förderberatung. Jede Einschätzung erfolgt projektbezogen nach Begutachtung. Unverbindliche Beratung auf Anfrage.

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